Erbschaftssteuer vs. Verkehrswert

In einem Vortrag zum Thema Erbschaftssteuer, an dem ich einmal teilgenommen hatte, sagte der Referent: „Die Erbschaftssteuer ist eine Dummensteuer“.

Dieser Satz wirkt natürlich extrem provokativ, aber in letzter Konsequenz ist die Aussage nicht völlig verkehrt:

Immobilien sind Bestandteil der Erbmasse. Das Finanzamt ermittelt den Wert der Immobilie schätzungsweise. Schnell kann der Freibetrag für die Erbschaftssteuer überschritten werden, insbesondere wenn noch weiteres Vermögen vorhanden ist.

Ist das Gebäude von einem qualifizieren Sachverständigen bewertet muss man sich nicht der Schätzung des Finanzamtes unterwerfen. Gleiches gilt natürlich bei Schenkungen und deren Freibeträge.

Auch wenn Tod und Erbschaft ein Thema ist, um das man sich nicht allzu gern Gedanken macht ist es wichtig, rechtzeitig zu planen und vorzusorgen um den Erben Unannehmlichkeiten zu ersparen. Sprechen Sie also rechtzeitig mit einem Fachmann für Steuerrecht.

Je nach Vermögenszusammenstellung kann eine unabhängige Wertermittlung für vorhandene Immobilien bares Geld sparen. Denn bei der Wertermittlungen ist nicht nur der Zeitwert der Immobilie maßgebend, sondern auch der Zustand. Mängel, Schäden, Lage, Entwicklungsmöglichkeiten (auch negativ) usw. sind zu berücksichtigen. Für eine korrekte Bewertung von Immobilien ist daher eine fundierte Expertise erforderlich.

Die Bewertung von Gebäuden erfolgt nach der Immobilenwertermittlungsverordnung (ImmoV) auf Grundlage des Baugesetzbuches. Ermittelt wird der Sachwert oder der Ertragswert, je nach Art der Immobilie.

Einige der erforderlichen Daten erhält der Sachverständige von den zuständigen Gutachterausschüssen.

Die Bewertung des Zustandes, der Restnutzungsdauer und sonstiger wertbeeinflußender Umstände kann aber nur der qualifizierte Sachverständige durch eine Besichtigung vor Ort feststellen und fachgerecht bewerten.

Ohne Ortstermin ist keine fachgerechte Bewertung, also keine korrekte Ermittlung des Verkehrswertes möglich.

Der Vergleichswert wird bei Immobilien meist nur auf den Boden – also das Grundstück – angesetzt. Auf die Immobilie selbst lässt sich dieser Wert nur selten anwenden.

Daher wird für die Immobilienbewertung meist der Sachwert bzw. der Ertragswert herangezogen, für das Grundstück, also den Boden, wird der Vergleichswert verwendet.

Der Verkehrswert – also der Wert der zum Zeitpunkt des Wertermittlungsstichtag auf dem Markt erzielt werden kann – berücksichtigt viele verschiedene Faktoren. Jede Immobilie ist unterschiedlich, jedes Haus hat eine eigene Geschichte.

Lassen Sie Ihr Wohneigentum, egal ob Haus oder Wohnung, von einem qualifizieren, am besten einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 personenzertifizierten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, bewerten.

Eine frühzeitige, korrekte Bewertung der Immobilie erlaubt Ihnen rechtzeitig zu erkennen, welche Maßnahmen mit Blick auf eine zu erwartende Erbschaftssteuer sinnvoll sind.

Wie Sie Ihre Erben vor einer hohen Erbschaftssteuer bewahren, dazu steht Ihnen der Steuerberater Ihres Vertrauens gern beratend zur Seite.

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