Ein Haus das man kaufen möchte, weil man für seine Familie ein Heim schaffen will, ein Heim nach den eigenen Vorstellungen mit Garten und Wiese, oder mit der Straßenbahn vor der Tür.
Jede dieser Wünsche entspricht bestimmten Werten, jedoch sind diese Werte subjektiv.
Als Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken müssen wir die Verkehrswertermittlung objektiv vornehmen. Hierbei werden wir von diversen Tabellen, Gesetzen, Verordnungen unterstützt.
Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) bildet dabei eine der wichtigsten Grundlagen. Zusätzlich muss das Baugesetzbuch berücksichtigt werden.
Derzeit ist die Situation auf dem Immobilienmarkt nicht ganz einfach zu durchschauen. Niedriege Zinsen haben die Immobilienpreise in die höhe steigen lassen. Dies gilt es angemessen zu berücksichtigen. Auch hier ist eine objektive Bewertung wichtig und sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer von großer Bedeutung.
Auch für eine nachhaltige Finanzierung einer Immobilie ist die fachgerechte Beurteilung durch einen Sachverständigen wichtig und für Gespräche mit Banken von großem nutzen.
Die wichtigsten Ermittlungsmethoden sind das:
Vergleichswertverfahren zum Beispiel für Grundstücke und Eigentumswohnungen.
Sachwertverfahren zum Beispiel für Eigenheime
Ertragswertverfahren zum Beispiel für Wohngebäude mit gewerblicher Nutzung oder Mehrfamilienhäuser die als Renditeobjekt dienen sollen.
Bei all diesen Verfahren ist es wichtig, die Bausubstanz einschätzen und evtl. Schäden und Mängel richtig beurteilen zu können.