Was ist die Personenzertifizierung DIN EN ISO/IEC 17024

Nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige[Bearbeiten]
Nach der EN ISO/IEC 17024 können Personen von einem von der DAkkS beliehenen akkreditierten Institution zertifiziert werden.

Die Norm regelt die Anforderungen an die Stellen, die Sachverständige zertifizieren. In Deutschland war bis 31. Dezember 2009 der Deutsche Akkreditierungsrat (DAR) die oberste Hierarchiestufe der Zertifizierungsstellen. Der DAR hatte seine Geschäftsstelle bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in Berlin und ging in die neu geschaffene Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) über. Diese deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) wurde durch die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi), gegründet. In diese GmbH wurden die bisherigen Mitglieder von European Coorperation for Accreditation (EA), DGA und DKD integriert. Die Akkreditierungen von DACH, DAP, TGA/DATECH und DKD waren bis 28. Februar 2013 im Bestand gültig und werden durch die DAkkS gem. Verordnung Nr. 765/2008 harmonisiert, ggfs. angepasst und überwacht. Eingereichte Neuanträge sind seit 2010 bis Ende 2013 in diesen neuen Sektoren nicht bearbeitet oder als über das öffentlich-rechtliche System abgedeckt protokolliert.

Wie bei den ö.b.u.v. Sachverständigen ist durch das Akkreditierungsverfahren der Zertifizierungsgesellschaft eine hohe Transparenz gefordert. Damit ist die gleichbleibende Qualität des mehrstufigen Prüfungsverfahrens zur Personenzertifizierung in den Festlegungen der Verordnungen Nr. 765/2008, 764/2008 und 768/2008 zu beachten. Die akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft wird selber regelmäßig auf die Einhaltung der Inhalte des Akkreditierungsvertrages (Prüfungsverfahren) von der DAkkS überwacht. Solch eine zusätzliche Kontrollfunktion des Prüfungsgremiums gibt es bei den Bestellungskörperschaften (öffentliche Bestellung) nicht. Die DAkkS wird in 2014 erstmalig vollständig und dann alle fünf Jahre durch die „European Akkreditation“ überwacht.

Zertifizierte Sachverständige weisen regelmäßig ihre persönliche Eignung und ihre hohe fachliche Qualifikation sowie langjährige Berufserfahrung gegenüber einer nach für die Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS akkreditierten Zertifizierungsstelle nach. Ihre Tätigkeit wird ständig durch die Zertifizierungsstelle überwacht (z.B. durch mehrere jährliche Kontrollen von Arbeitsproben, Fachgespräche).

Um die hohe Qualität dauerhaft zu garantieren, ist der Gültigkeitszeitraum des Zertifikats auf fünf Jahre begrenzt. Danach muss der zertifizierte Sachverständige seinen Wissensstand erneut durch eine Prüfung nachweisen. Die Qualifikation als zertifizierter Sachverständiger beruht auf der DIN EN ISO/IEC 17024 und ist somit weltweit anerkannt.

Die Pflichten des zertifizierten Sachverständigen ergeben sich aus dem Überwachungsvertrag zwischen Sachverständigen und der akkreditierten Personenzertifizierungsstelle. Der Inhalt des Überwachungsvertrages deckt sich im Wesentlichen mit den Inhalten der Sachverständigenordnung der Bestellungskörperschaften. Eine wesentliche Ausnahme besteht in der Pflicht zur Gutachtenerstattung. Im Gegensatz zu den ö.b.u.v. Sachverständigen kann der nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige (theoretisch) auch gerichtliche Aufträge ablehnen.

Der Schutz der Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 erfolgt über den § 263 StGB.

Quelle: Wikipedia

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